Medienmitteilung Drucken E-Mail
Mittwoch, 24. März 2010 um 16:18 Uhr

Fachdirektorenkonferenz begrüsst den Grundsatzentscheid des Bundesrates für einen Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls»

Liestal, 24. März 2010: Die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz ist erfreut über den Grundsatzentscheid des Bundesrates, die Anliegen der Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" aufzunehmen und in einem direkten Gegenvorschlag zu präzisieren. Die Kantone haben immer bekräftigt, dass sie die beiden zentralen Stossrichtungen der Volksinitiative unterstützen: Die Erträge aus dem Geldspiel sind für die Gemeinnützigkeit einzusetzen und die Kompetenzen der Kantone im Lotterie- und Wettbereich werden gestärkt.
 
Der von Bund und Kantonen ausgearbeitete Gegenentwurf verankert nun diese zwei zentralen Anliegen der Kantone in der Verfassung. Der Gegenentwurf sieht zudem die Schaffung eines Koordinationsorgans vor, das die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Geldspiele erleichtert.
 
Die Kantone erwarten nun, dass auf dieser Basis die  Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen fortgesetzt werden kann.  
 
Kontakt
Sabine Pegoraro, Präsidentin FDKL
Tel:  061 552 57 07