Willkommen bei der Fachdirektorenkonferenz
FDKL

Die Bewilligung und Aufsicht über die Lotterien und Wetten obliegt den Kantonen. Im Juli 2006 schlossen sich die 26 Kantone im Konkordat Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetzt (FDKL) zusammen. Die rechtliche Grundlage basiert auf einer Interkantonalen Vereinbarung (IVLW). Sie bezweckt die einheitliche und koordinierte Anwendung des Lotterierechts, den Schutz der Bevölkerung vor sozialschädlichen Auswirkungen der Lotterien sowie die transparente Verwendung der Lotterie- und Wetterträge.
 
Medienmitteilung Drucken E-Mail
Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke
Medienkonferenz zur Abstimmungsvorlage, 17. Januar 2012

Referat von Hans-Jürg Käser, Präsident der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz (FDKL)
 
Sehr geehrte Frau Bundesrätin,
sehr geehrte Damen und Herren

Wie es zu diesem Gegenentwurf kam und was er beinhaltet, haben Sie eben erfahren. Ich werde Ihnen darlegen, warum die klaren Regelungen auf Verfassungsstufe für die Kantone wichtig sind, und aufzeigen, dass die Kantone ihre Verantwortung im Lotterie- und Wettbereich ganzheitlich wahrnehmen.
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Ja zur Gemeinnützigkeit Drucken E-Mail
  

Argumente und Hintergrund                            Argomentazioni e Contesto